Wochenfahrten Zweimal im Jahr verbringen wir eine Wanderwoche mit Standquartier in besonders lohnenden Gegenden. Aus gutem Grund sind persönliche Anmeldungsformalitäten hierzu unbedingt einzuhalten: Persönliche Anmeldung mit Anmeldeschein, Eintrag in die Teilnehmerliste und Anzahlung von 100,- Euro (per Einziehungsauftrag) pro Person zu den bekannten Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle Firmianstr. 10. Restbetrag fällig vor Fahrtbeginn (per Einziehungsauftrag). Anmeldescheine können dienstags und donnerstags in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Die Anmeldung ist verbindlich. Rücktritt ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt möglich. Muss nach diesem Zeitpunkt jemand von der Reise zurücktreten und steht kein Ersatz zur Verfügung, sind anteilige Kosten für Erkundung und Busfahrt zu zahlen. Hotelkosten sind, sofern sie anfallen, zu entrichten. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Reiserücktrittversicherung wird hingewiesen.Eine Person kann nur sich selbst, ggf. noch ein Mitglied dazu anmelden (Bei Doppelzimmer). Briefliche Anmeldungen, auch wenn sie schon voraus abgegeben werden, landen auf der Warteliste.Für alle Fahrten/Wanderungen gilt: Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Sektion geschieht in eigener Verantwortung. Der Wanderführer ist nur für den Verlauf der Veranstaltung zuständig. Für Ausrüstung, Kondition sowie Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Gäste werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung mit dem Wanderführer bekannt zu machen. Sie unterwerfen sich stillschweigend der Wanderordnung. Die Teilnehmer werden gebeten, den Anordnungen der Wanderführer Folge zu leisten und ihnen die Führung nicht durch VORAUSEILEN oder ZURÜCKBLEIBEN zu erschweren. Wer sich von der Gruppe entfernen will oder die Absicht hat, die Route zu ändern oder abzukürzen, muss dies dem Wanderführer mitteilen. Wer vorauseilt oder zurückbleibt, tut dies, auch wenn er sich beim Wanderführer abmeldet, auf eigene Verantwortung. Die angegebenen Zeiten sind reine Wanderzeiten. Kinder sollen nicht ohne Aufsicht der Eltern sein. Auf Touren, die über die eigenen Kräfte gehen, sollte verzichtet werden. Geeignetes Schuhwerk (keine Halb- oder Sportschuhe) ist selbstverständlich erforderlich. Das Mitnehmen von Wanderstöcken wird empfohlen. Für Radtouren wird das Tragen eines Helmes dringend empfohlen. Die Fahrräder müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Zustiegsmöglichkeiten, bei der BayWa beginnend, jeweils 20 Minuten vor der im Wanderplan angegebenen Abfahrtszeit vom ZOB. Zwei (bisweilen auch drei) Wandergruppeneinteilungen sind bei fast allen Fahrten möglich.
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